Falsche Stadtwerker unterwegs

In Obernkirchen hat ein angeblicher Stadtwerke-Mitarbeiter an der Haustür unter falschem Vorwand die Herausgabe der Stadtwerke-Rechnung verlangt. Weil bei den Stadtwerken die Computer abgestürzt seien, müssten die Daten (Kunden-, Zählernummer) neu erfasst werden, so sein erfundenes Anliegen. Der Bewohnerin gegenüber hat sich der falsche Mitarbeiter mit einem gefälschten Dienstausweis ausgewiesen.

 

Was viele nicht wissen: Mit der Herausgabe der Zählernummer kann bereits ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Geben Sie bitte keine Rechnungen oder Daten an Fremde heraus!

 

„Echte“ Mitarbeiter der Stadtwerke bitten an der Haustür nicht um Herausgabe der Zählerdaten oder Rechnungen. Sie kassieren auch keine Gebühren oder Geld an der Haustür.  Des Weiteren verlangen sie keine Unterschriften, z.B. für die Bestätigung der Zählerdaten oder auf Verträgen.

 

Was ist zu tun, wenn ungewollt ein Vertrag abgeschlossen wurde? Hilflos ist man nicht. Strom- und Gasverträge, die online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dann wird der Vertrag unwirksam. Die 14 Tage Widerrufsfirst beginnen erst mit der Belehrung über das Widerrufsrecht, z.B. mit dem Begrüßungsschreiben des neuen Anbieters. Wer also erst nach drei Wochen eine Vertragsbestätigung erhält, kann immer noch von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Fehlt die Widerrufsbelehrung ganz, hat man ab Vertragsabschluss ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen (§ 356 Abs. 3 S.2 BGB). Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten kostenlose Musterbriefe an.

 

Sie sind verunsichert, was zu tun ist, oder haben Fragen?  Unser Kundenservice hilft unter der Nummer 05722 2807 555 gerne weiter.