Drei große Hochspannungs-Strommasten stehen in einer Reihe bei Sonnenuntergang. Der Himmel ist von einem orangefarbenen, blauen und rosafarbenen Farbverlauf geprägt.

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Fair, sicher und auf Wunsch auch Strom aus der Region

 

Egal ob Sie eine neue Wohnung beziehen, ein Haus bauen oder Strom für Ihr Elektroauto benötigen – mit uns treffen Sie die richtige Wahl. Setzen Sie auf eine zuverlässige Versorgung, ein transparentes und faires Preismanagement sowie Kundenservice direkt vor Ort.

 

Finden Sie jetzt Ihren optimalen Stromtarif! Mit unserem Tarifrechner vergleichen Sie schnell und einfach – für mehr Transparenz und geringere Kosten.

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Wir sind für Sie da.

Kundenservice

Telefon: 05722 2807-555
E-Mail: kundenservice@swsl.de

Stromanbieter wechseln – So geht’s

Haben Sie noch einen Grundversorgungstarif? Dann könnte sich ein Tarifwechsel finanziell lohnen! Tarifwechselgebühren fallen hierfür nicht an.

Unser Kundenservice berät Sie gerne.

 

In drei Schritten zum Lieferantenwechsel:

  • 1. Stromverbrauch ermitteln
    Die Angaben zum Stromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
  • 2. Preise und Leistungen vergleichen
    Nutzen Sie Online-Tarifrechner, um Energielieferanten und Energiepreise schnell und übersichtlich zu vergleichen. Achten Sie auf Vertragslaufzeiten (kurz + flexibel/langfristig + sicher), Kündigungsfristen (z.B. bei Umzug/Preissteigerungen), Preisgarantien-/anpassungsklauseln, Zahlungsmodalitäten (z.B. Einzugsermächtigung, Vorkasse).
Für einen schnellen Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) erforderlich. Diese eindeutige Kennung Ihrer Verbrauchsstelle finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.
  • 3. Neuen Vertrag abschließen
    Die Angaben für Ihren neuen Vertrag finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.

Als Ihr neuer Stromlieferant kümmern wir uns um alle Formalitäten wie Kündigung beim bisherigen Anbieter, Datenaustausch, Zählerablesung und Netzanmeldung – dazu benötigen wir lediglich eine Vollmacht. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss, und der Lieferantenwechsel dauert maximal drei Wochen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber.

 

Hinweis: Seit Juni ist ein Lieferantenwechsel im Strombereich auch innerhalb eines Werktags (24 Stunden) möglich – einfach und kostenlos. Dabei handelt es sich um eine beschleunigte Marktkommunikation. Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Beachten Sie: Bei bestehender Vertragsbindung gelten die vereinbarten Kündigungsfristen, während ein Wechsel ohne Vertragsbindung innerhalb von 10 Tagen möglich ist.
Bei bestehender Vertragsbindung ist auch der 24-Stunden-Wechsel nicht anwendbar.

 

Wichtig bei Umzügen:

Ein rückwirkender Vertragsabschluss ist nicht mehr zulässig. Bitte schließen Sie Ihren neuen Stromliefervertrag rechtzeitig vor dem Umzug ab und teilen Sie Ihrem Lieferanten den Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 7 Tage im Voraus, idealerweise 14 Tage vorher, mit. Ansonsten kann es passieren, dass Sie weiterhin für Stromkosten an Ihrer alten Adresse haften – auch wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.

 

Hinweis: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt nur für den Strombereich. Für Gaslieferantenwechsel gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Nahaufnahme des Zählwerks eines Drehstromzählers mit der Anzeige 02496,7 kWh.

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Stromkennzeichnung

Für mehr Transparenz sorgt die Stromkennzeichnung, die durch das Energiewirtschaftsgesetz geregelt ist.

 

Da alle Energieversorgungsunternehmen dasselbe Netz nutzen, ist an der Steckdose nicht erkennbar, wie der Strom erzeugt wurde. Damit Sie als Kunde bei der Wahl Ihres Versorgers auch das Engagement im Umweltschutz berücksichtigen können, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Diese verpflichtet alle Stromanbieter, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 EnWG). So erhalten Sie Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms. Die Angaben für Deutschland werden immer im Herbst eines Jahres für das vorangehende Jahr veröffentlicht.

 

Die aktuelle Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes finden Sie nebenstehend.

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Energiespartipps – So senken Sie Ihren Verbrauch!

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