Kunststoffrohre für Wasserleitungen in einem Außenlager. Große, aufgerollte blaue Rohre liegen im Vordergrund. Dahinter sind weitere blaue Rohre sowie lange, gelbe Rohre in Regalen gelagert.

Grund- und Ersatzversorgung: Ihre Sicherheit

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

 

 

§ 36 Abs. 2 EnWG: Bestimmung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung

Laut Auswertung zum 01.07.2024 wurden folgende Grundversorger in den Konzessionsgebieten der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH (Netz) festgestellt:

§ 8 Abs. 5 EnWG: Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm

Die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH sind von der Verpflichtung zur Abgabe eines Berichts über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm ausgenommen.