Erdgas: unverzichtbarer Begleiter für heute und morgen.
Mit unserem Tarifrechner entdecken Sie im Handumdrehen den Gastarif, der perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.
Zum TarifrechnerNutzung von Erdgas zuhause
Erdgas ist aus den Überresten von Pflanzen und Tieren entstanden, tief in der Erdkruste verborgen. Das farb- und geruchlose Gas besteht hauptsächlich aus Methan, Ethan, Propan, Butan und Ethen. Je nach Herkunft können auch Schwefelwasserstoff, Stickstoff und Kohlenstoffdioxid enthalten sein.
Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig: Ob für die Heizung, Warmwasserbereitung, Stromerzeugung oder zum Kochen und Grillen – Erdgas ist ein wahres Multitalent. Erdgas spielt eine entscheidende Übergangs-Rolle beim Übergang zur Dekarbonisierung der Energieversorgung. Im Vergleich zu Kohle und Öl verursacht es die geringsten Emissionen und punktet mit Effizienz und komfortabler Nutzung.
Erfahren Sie, wie Sie Erdgas in Ihrem Zuhause einsetzen und sicher nutzen können, welche Tarife zu Ihnen passen und wie Sie durch einen einfachen und kostenlosen Tarifwechsel bares Geld sparen können.
Service-Hotline
Wir sind für Sie da.
Telefon: 05722 2807-555
E-Mail: kundenservice@swsl.de
Die Einsatzmöglichkeiten von Erdgas sind so vielfältig wie überzeugend:
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Angenehme Wärme für Ihr Zuhause
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Zuverlässige Warmwasserbereitung
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Effiziente Stromerzeugung
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Kühle Brisen dank Kälteerzeugung
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Kraftstoff für umweltbewusste Mobilität
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Genussvolles Kochen und Grillen
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Saubere Wäsche waschen und trocknen
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Gemütliche Wärme für den Terrassenstrahler
Erdgas-Hausanschluss
Wer mit Erdgas heizen oder kochen möchte, benötigt einen Hausanschluss. Für den Anschluss ist ein Antrag beim lokalen Gasnetzbetreiber (also bei uns) notwendig. Ein Standard-Hausanschluss für Erdgas verbindet das Erdgasortsnetz mit Ihrer Anlage in Ihrem Wohnhaus. Er beginnt an der Abzweigstelle der Verteilnetzleitung und endet an der Hauptabsperrarmatur, die zugleich die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihrem ist. Wir sind auch für die Einrichtung des Gaszählers zuständig. Die Kosten für das Verlegen einer Gasleitung zu Ihrem Haus tragen Sie als Bauherr grundsätzlich selbst. Da der Gasanschluss von der Wohnlage und den baulichen Voraussetzungen abhängt, variieren die Kosten dementsprechend. Die Kosten setzen sich aus einer Pauschale (bis zu einer Anschlusslänge von 10 Metern) und gegebenenfalls der individuellen Mehrlänge der Leitung zusammen. Die Inbetriebsetzung des Gashausanschlusses wird mit einem Pauschalbetrag berechnet. Darin enthalten sind der Gaszähler, der Gasdruckregler und die Freigabe der Gaszufuhr.
Erfahren Sie mehr zum HausanschlussEnergie sparen & Heizkosten senken
Zahlen, Daten und Fakten sowie zahlreiche Tipps zum Energiesparen im Haushalt erhalten Sie zum Beispiel bei folgenden Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen:
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- Energieagentur Schaumburg gGmbH, www.energieagentur-shg.de
- Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V., www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
- Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH, www.klimaschutz-niedersachsen.de
sowie auf folgenden Webseiten:
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- www.energieagenturen.de – Bundesverband der Energie- u. Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V.
- www.verbraucherzentrale-energieberatung.de – Energieberatung der Verbraucherzentrale
- www.stromeffizienz.de – Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
- www.co2online.de – co2online gemeinnützige GmbH
- www.asue.de – ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.
- www.bfee-online.de – Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
- www.bundesnetzagentur.de – Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Wie erkenne ich Gasgeruch?
Erdgas ist einer der sichersten Energieformen. Es ist farb- und geruchslos. Als Sicherheitsmaßnahme werden dem Gas deshalb Duftstoffe beigemischt. Durch den entstehenden unangenehmen Geruch werden Installateure und Verbraucher schneller auf Lecks und defekte Leitungen aufmerksam. Erfahren Sie, was im Umgang mit Gasgeräten zu beachten ist und wie Sie sich bei Gasgeruch verhalten sollten.
Im Falle einer Störung oder bei Verdacht auf Gasgeruch ist unsere Störungsannahme Tag und Nacht erreichbar unter
05722 2807-0
Erdgasumstellung
Wir beliefern Sie aktuell noch mit L-Gas (Low caloric-Gas). Der Stickstoff- (N2) und Kohlendioxidanteil (CO₂) liegt bei L-Gas etwas höher als bei H-Gas. In unserer Region ändert sich die Gasversorgung von L- auf H-Gas. Alle Informationen zur Erdgasumstellung, die Umstellungsgebiete und Termine haben wir für Sie zusammengestellt.
Mehr erfahrenGasanbieter wechseln – So geht’s
Haben Sie noch einen Grundversorgungstarif? Dann könnte sich ein Tarifwechsel finanziell lohnen!
Mit einer Tarifumstellung von der GASGRUNDVERSORGUNG auf GASVARIO, spart man aktuell nicht nur 1,07 Cent brutto je verbrauchter Kilowattstunde, sondern zahlt bei gleichem Verbrauch sogar weniger als im Jahr 2024! Tarifwechselgebühren fallen hierfür nicht an.
Unser Kundenservice berät Sie gerne.
In drei Schritten zum Lieferantenwechsel:
- 1. Gasverbrauch ermitteln
Die Angaben zum Gasverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. - 2. Preise und Leistungen vergleichen
Nutzen Sie Online-Tarifrechner, um Energielieferanten und Energiepreise schnell und übersichtlich zu vergleichen. Achten Sie auf Vertragslaufzeiten (kurz + flexibel/langfristig + sicher), Kündigungsfristen (z.B. bei Umzug/Preissteigerungen), Preisgarantien-/anpassungsklauseln, Zahlungsmodalitäten (z.B. Einzugsermächtigung, Vorkasse) - 3. Neuen Vertrag abschließen
Die Angaben für Ihren neuen Vertrag finden Sie auf Ihrer letzten Gasabrechnung.
Als Ihr neuer Gaslieferant kümmern wir uns um alle Formalitäten wie Kündigung beim bisherigen Anbieter, Datenaustausch, Zählerablesung und Netzanmeldung – dazu benötigen wir lediglich eine Vollmacht. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss, und der Lieferantenwechsel dauert maximal drei Wochen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber.
Beachten Sie: Bei bestehender Vertragsbindung gelten die vereinbarten Kündigungsfristen, während ein Wechsel ohne Vertragsbindung innerhalb von 10 Tagen möglich ist.
Jetzt Tarif berechnen und abschließen
Entscheiden Sie sich für den Gastarif, der am besten zu Ihnen passt – mit uns an Ihrer Seite.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht unseren Kundenservice zu kontaktieren.
Wir sind für Sie da.
Ihre häufigsten Fragen an uns (FAQs):
Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Erdgaszähler volumetrisch gemessene Erdgasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Der Brennwert des in Ihr Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
Ihr Gaspreis setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Diese können flexibel nach Verbrauch oder fest vereinbart (z.B. in einem Festpreisvertrag) sein.
Kostenbestandteile des Gaspreises sind: die Energiebeschaffung (Erzeugung und Einkauf), Vertrieb und Gewinnmarge, das Netzentgelt, also einer Gebühr des Netznutzers an den Netzbetreiber, das Messentgelt (das Entgelt für die Messung und den Messstellenbetrieb, also insbesondere für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung (zum Beispiel Zähler) und die Ablesung) sowie Steuern (Umsatzsteuer und Energiesteuer) und Abgaben und Umlagen.
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Verkäuferinnen und Verkäufer von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel müssen seit Anfang 2021 einen CO₂-Preis zahlen. Für den Treibhausgas-Ausstoß dieser Brennstoffe werden sogenannte Emissionsrechte erworben. Das geschieht über den nationalen Emissionshandel bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die Höhe des CO₂-Preises ist von 2021 bis 2025 gesetzlich vorgegeben.