STROMERSATZVERSORGUNG

Ihr Energieversorger hat Insolvenz angemeldet und kann Sie nicht weiter mit Strom beliefern? In diesem Fall springen wir mit der Ersatzversorgung ein – vorausgesetzt die Lieferstelle liegt in der Kernstadt Obernkirchen. Ausschließlich für diesen Bereich leisten wir Stromersatzversorgung. Die Belieferung erfolgt zu den Bedingungen der StromGVV vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten darüber hinaus unsere „Ergänzenden Bedingungen zur Strom GVV“. Für eine Dauer von 3 Monaten werden Sie automatisch im Rahmen der Ersatzversorgung versorgt. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt ein automatischer Wechsel in die Grundversorgung. Auch wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.

Die Vorteile von STROMERSATZVERSORGUNG

  • Zuverlässige Stromversorgung ohne Unterbrechung
  • Automatische Absicherung durch gesetzlich geregelte Ersatzversorgung
  • Übergang in die Grundversorgung nach 3 Monaten

Tarifdetails

Aktuelle Preise, gültig ab 01.03.2024 1) Im Bruttopreis (Endpreis) ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 19%) enthalten.

Arbeitspreis pro Kilowattstunde (brutto): 34,52 ct
Grundpreis pro Jahr (brutto): 171,88 €
Entgelt für den Messstellenbetrieb pro Jahr, abhängig von der Messeinrichtung (brutto): 10,57 € - 20,00 €
Laufzeit / Kündigungsfrist: max. 3 Monate
Energieträgermix: Konventioneller Strommix
Preise gültig ab: 01.03.2024

Wie können wir Ihnen helfen?


Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der Service-Hotline 05722 2807-555 oder per E-Mail an kundenservice@swsl.de.

1 Die aufgeführten Messentgelte gelten ausschließlich im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH. Hat der Netzbetreiber ergänzend zur Messeinrichtung ein Schaltgerät installiert, werden zusätzlich 8,76 Euro (netto) und 10,42 Euro (brutto) für den konventionellen Zähler und 15,00 Euro (netto) bzw. 17,85 Euro (brutto) für die moderne Messeinrichtung sowie für intelligente Messsysteme im Jahr berechnet.
Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und (ab 01.01.2024) dem Entgelt für Messstellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen (u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen. Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten:
Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz: 2,05 ct/kWh
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung: 1,32 ct/kWh
Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage): 0,656 ct/kWh

Für Nicht-Haushaltskunden bzw. Gewerbekunden mit einer Verbrauchsmenge über 10.000 Kilowattstunden im Jahr gelten gesonderte Tarife. Diese entnehmen Sie bitte der Tarifinformation STROMERSATZVERSORGUNG – Haushaltskunden/Gewerbe – (PDF)