Fragen? Wir haben Antworten.
Egal, was Ihnen auf dem Herzen liegt: Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Schnell, kompetent, zuverlässig. Nehmen sie mit uns Kontakt auf!
Ihr persönliches Kundenportal
Schnell erledigt: Melden Sie sich im Kundenportal an, um vieles rund um Ihre Energie & Wasser ganz bequem und rund um die Uhr von zuhause zu erledigen. Im Kundenportal können Sie zum Beispiel
- Ihre Rechnungen und Tarife einsehen
- Verbräuche prüfen und Abschläge anpassen
- Bankverbindungen und Kontaktdaten ändern
- Zählerstände mitteilen
Sie kennen Ihre Zählernummer und Kundennummer?
Hier geht’s zur Registrierung im Kundenportal.
Unser Kundenservice ist der erste Ansprechpartner – egal, ob Sie Neukunde sind, den Tarifwechseln möchten, Fragen zur Rechnung oder ihren Abschlag haben – wir bieten Ihnen kompetente Beratung zu Ihrem Anliegen. In unseren Kundencentern sind wir persönlich für Sie da.
Für den direkten Kontakt zu unseren Mitarbeitenden nutzen Sie die Kontaktinformationen auf unserer Webseite.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder benötigen Unterstützung? Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin für einen Videochat oder einen telefonischen Rückruf – wann es Ihnen am besten passt. Unser Serviceteam ist gerne persönlich für Sie da. Schnell, unkompliziert und bequem von zuhause aus.
Kontakt
Wir sind für Sie da.
An der Gasanstalt 6
31675 Bückeburg
Telefon: 05722 2807-0
- Mo. – Do.: 07.00 – 16.00 Uhr
- Freitags: 07.00 – 13.00 Uhr
An der Gasanstalt 6
31675 Bückeburg
Marktstraße 8
31655 Stadthagen
Telefon: 05722 2807-555
E-Mail: kundenservice@swsl.de
- Mo. – Do.: 08.00 – 12.00 Uhr
- Mo. – Do.: 13.30 – 16.00 Uhr
- Freitags: 08.00 – 12.00 Uhr
Bei Störungen im Gasnetz oder der Wasserversorgung ist der Störungsdienst mit seinem Team rund um die Uhr einsatzbereit.
Telefon Zentrale/Störung 05722 2807-0
Zählerstand erfassen: einfach und bequem
Zählerstände werden bei Jahresverbrauchsabrechnungen, Anbieterwechseln und Umzügen benötigt. Auch zur Überprüfung des monatlichen Abschlags kann ein Zählerstand abgegeben werden (bei Vertriebskunden). Bei der Erfassung von Zählerständen wird zwischen Vertriebskunden und Netzkunden unterschieden:
Vertriebskunde
Sind Sie unser Vertriebskunde und beziehen Energie oder Trinkwasser über uns, unabhängig von Ihrem Verteilnetzbetreiber? Dann können Sie Ihren Zählerstand bequem nach erfolgter Registrierung im Kundenportal eingeben.
Netzkunde
Sind Sie in unserem Netzgebiet ansässig, werden jedoch nicht von uns, sondern von einem anderen Energieversorger (z.B. E.ON) mit Gas beliefert? Kein Problem! Geben Sie Ihren Zählerstand einfach hier ein, und wir übermitteln diesen an Ihren jeweiligen Lieferanten.
Zahlungsschwierigkeiten
Wir begleiten Sie ab der Zahlungserinnerung und finden gemeinsam Möglichkeiten, wie Sie unsere Forderungen begleichen und eine bevorstehende Sperrung verhindern können.
Sie haben Fragen zu Ihrer Zahlungsaufforderung?
Abwendungsvereinbarung bei drohender Liefersperre
Sie haben die Möglichkeit, die beauftragte Sperrung zu vermeiden, indem Sie das Formular „Abwendungsvereinbarung“ bei uns in Textform einreichen.
Die Abwendungsvereinbarung beinhaltet einen Ratenplan über die bis dahin entstandenen Forderungen.
Die Abwendungsvereinbarung ist nur gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingeht.
Mit dem rechtzeitigen Eingang der Abwendungsvereinbarung verpflichten Sie sich zur fristgerechten Zahlung der Raten. Ihre zukünftigen Abschlagszahlungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und sind zusätzlich zu zahlen.
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV sind wir als Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.
Das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier im Downloadbereich herunterladen.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Mein Zähler wurde gesperrt. Was kann ich tun?
Rufen Sie uns an! Wir klären mit Ihnen gemeinsam die weiteren Bedingungen für eine Entsperrung.
Die Wiederinbetriebnahme nach Sperrung des Gaszählers wird erst aufgehoben, wenn die Gesamtforderung inklusive Kosten vollständig bezahlt wurde.
Nachdem Sie uns die vollständige Zahlung der offenen Forderung(en) nachgewiesen haben, erfolgt durch uns eine Mitteilung an Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Von Ihnen ist dann noch Folgendes zu veranlassen:
- Sie beauftragen zu Ihren Lasten einen konzessionierten Gas-Installationsbetrieb. Die martküblichen Kosten dafür liegen zwischen ca. 200 € bis 600 €.
- Der Gasinstallateur meldet sich beim zuständigen Netzbetreiber und stimmt einen gemeinsamen Termin zwischen Ihnen, dem Gasinstallateur und dem Netzbetreiber für die Wiederaufnahme der Gaslieferung ab
Der gemeinsame Termin läuft wie folgt ab:
- Der beauftrage Installateur führt die zur Entsperrung notwendigen Prüfungen durch
- Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Mitarbeiter des Netzbetreibers die Gasversorgung wieder her
- Der Installateur nimmt die Kundenanlage und die Gasgeräte in Betrieb.
Sie ziehen um? Wir ziehen mit.
Bei einem Umzug hat man viel zu erledigen. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Energie mit umzieht.
Mehr erfahrenSie haben Grund zu einer Beschwerde? Wir haben ein offenes Ohr!
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, können an unseren Kundenservice per Post telefonisch oder per E-Mail gerichtet werden:
Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH
Kundenservice
Postfach 200147
31669 Bückeburg
Telefon: 05722 2807 0
E-Mail: kundenservice@swsl.de
Konnte Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen werden, können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001/53105 Bonn
Telefon: 0228 141516
Telefax: 0228 14-8872
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH und dem Kunden über den Gegenstand eines Vertrages kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (vgl. § 111 EnWG).
Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist von vier Wochen ab Zugang bei der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt.
Sollten Sie ein Verbraucher i.S.d. §13 BGB sein und einen Schlichtungsantrag unter den erforderlichen Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. stellen, ist die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen bleibt unberührt.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 24 00
Fax: 030 / 27 57 24 069
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Verträge kündigen
Für die Kündigung eines Energieliefervertrags gibt es verschiedene Gründe. Bei einem Umzug sprechen Sie uns gerne an, ob wir Sie auch an Ihrem neuen Wohnort mit Energie beliefern können. Sind Sie unzufrieden mit uns, wäre es schön, Ihre persönlichen Gründe dafür zu erfahren. Bestimmt finden wir gemeinsam eine Lösung.
Ihre Verträge können Sie über das Kündigungsformular im rechten Downloadbereich kündigen.
Bankverbindung
SEPA-Lastschriftverfahren
Wir empfehlen Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dieser Zahlungsart werden Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch eingezogen. Sie müssen sich um nichts kümmern und versäumen keine Zahlungen.
Zur Umstellung der Zahlungsart von Überweisung auf das SEPA-Lastschriftverfahren benötigen wir Ihre gültige Bankverbindung. Teilen Sie uns diese bitte mit dem Formular SEPA-Lastschriftmandat mit. Sie können das Formular im Kasten rechts herunterladen.
Überweisung
Für Überweisungen nutzen Sie bitte eine unserer Bankverbindungen. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer als Verwendungszweck an.
Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH
Kreditinstitut: Sparkasse Schaumburg
IBAN: DE56 2555 1480 0321 0279 63
BIC: NOLADE21SHG
Kreditinstitut: Volksbank in Schaumburg und Nienburg
IBAN: DE13 2559 1413 0002 3450 01
BIC: GENODEF1BCK
Häufige Fragen (FAQs):
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung (12. Abschlagszahlung) verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird etwa Mitte Januar rückwirkend zum Stichtag 31.12. erstellt und ca. Ende Januar/Anfang Februar mit der Post verschickt.
Mit Ihrem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie (Gas/Wärme) und Wasser. Wenn am Ende einer Abrechnungsperiode bei Ihnen die Zähler abgelesen werden und Sie Ihre Jahresrechnung bekommen, werden die von Ihnen geleisteten Abschläge mit den Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energie bzw. das Wasser verrechnet. Haben Sie mehr gezahlt als tatsächlich verbraucht, bekommen Sie eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als gezahlt, wird eine Nachzahlung fällig. Im Idealfall stimmen Abschlag und tatsächlicher Verbrauch möglichst genau überein.
Nein, als unser Kunde zahlen Sie elf Mal im Jahr einen Abschlag für Ihre Energieversorgung. Im neuen Jahr – im Regelfall Ende Januar – Anfang Februar – erhalten Sie dann Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.
Die Abschläge sind jeweils zum 20. eines Monats (Februar bis Dezember) fällig. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge teilen wir Ihnen auf der Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Nach Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres Vorjahresenergieverbrauchs sowie der aktuellen Energiekosten die neue Abschlagshöhe. Wenn Sie im Jahr zuvor weniger Energie verbraucht haben, dann senken wir für das Folgejahr natürlich auch Ihren monatlichen Abschlag.
Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten. Sie können jedoch nach drei bis vier Monaten eine Zwischenablesung vornehmen, um die Richtigkeit dieses Betrags bei uns überprüfen zu lassen.
Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen aufgrund eines langen und sehr kalten Winters liegen. Auch ältere Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Vielleicht hat sich aber auch etwas an Ihrem Nutzungsverhalten geändert? Vielleicht sind aber auch Ihre Ablesewerte nicht korrekt. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne.
Wir bieten neben der Grundversorgung individuelle Produkte für Ihre Strom- und Gasversorgung an. Damit wir den für Sie passenden Tarif finden, beraten wir Sie gerne. Rufen Sie einfach unsere Servicehotline unter 05722 2807-555 an oder besuchen Sie uns im Kundencenter Bückeburg oder Stadthagen.
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch geringer gegenüber einer bewohnten Wohnung. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und -miete und weitere Kosten.
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