GASERSATZVERSORGUNG

Ihr Energieversorger hat Insolvenz angemeldet und kann Sie nicht weiter mit Erdgas beliefern? In diesem Fall springen wir mit der Ersatzversorgung ein. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Für eine Dauer von 3 Monaten werden Sie automatisch im Rahmen der Ersatzversorgung versorgt. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt ein automatischer Wechsel in die Grundversorgung. Auch wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.

Die Vorteile von GASERSATZVERSORGUNG

  • Ihr Energieversorger hat Insolvenz angemeldet? Wir springen ein.
  • Ihr Lieferantenwechsel verzögert sich? Wir ordnen Sie der Ersatzversorgung für die Dauer der Verzögerung zu.
  • Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger

Tarifdetails

Die Preisentwicklung der Ersatzversorgung sehen Sie in der Preishistorie im Bereich Downloads.
Die aktuellen Preise der Ersatzversorgung entnehmen Sie bitte dem Preisblatt zur GASERSATZVERSORGUNG.
Preise gültig ab 1. Januar 2025

brutto
Arbeitspreis Ct/kWh
(Verbrauchspreis pro verbrauchter Kilowattstunde)
Arbeitspreis pro kWh bis 8.000 kWh (brutto) 12,61 ct
Arbeitspreis pro kWh ab 8.001 kWh (brutto) 12,32 ct
Arbeitspreis pro kWh ab 16.001 kWh (brutto) 12,20 ct
Arbeitspreis pro kWh ab 50.001 kWh (brutto) 12,20 ct
Grundpreis EUR/Jahr
(verbrauchsunabhängig)
Grundpreis pro Jahr bis 8.000 kWh (brutto) 71,40 €
Grundpreis pro Jahr ab 8.001 kWh (brutto) 95,20 €
Grundpreis pro Jahr ab 16.001 kWh (brutto) 114,24 €
Grundpreis pro Jahr ab 50.001 kWh (brutto) 0,00 €

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