Ein kleiner, goldener Hund läuft mit offenem Maul auf den Betrachter zu. Er freut sich sichtlich über den Umzug. Eine junge Frau hält lächelnd zwei Umzugskartons im Hintergrund.

Ihre Energie kommt mit in die neuen vier Wände.

Umzug:

Ihren alten Energievertrag nehmen Sie einfach mit!

 

Der Einzug in die erste Wohnung, der Umzug ins fertiggestellte Eigenheim, der Auszug für den neuen Job in eine andere Stadt. Ein Umzug bringt viel Arbeit mit sich, aber das Ummelden Ihres Strom- und Gasanschluss geht ganz einfach.

 

Worauf Sie achten müssen:

1. Auszug mitteilen

Idealerweise 14 Tage, spätestens sieben Tage vor Ihrem Auszug benötigen wir von Ihnen:

      • den Auszugstermin
      • Ihre Vertragskontonummer (steht auf der letzten Rechnung)
      • die Zählernummer (steht auf dem Zähler)
      • den Zählerstand am Auszugstermin
      • Ihre Bankverbindung
      • Ihre neue Adresse
      • ggf. Angaben zum/zur Vermieter:in

 

So vermeiden Sie Folgekosten. Sollten wir beispielsweise nicht wissen, dass in Ihre Wohnung ein Nachmieter eingezogen ist, würden die anfallenden Energiekosten weiterhin Ihnen berechnet.

 

Bitte beachten Sie: Seit Juni ist es gesetzlich nicht mehr erlaubt, einen Stromliefervertrag rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Auszugstermin idealerweise 14 Tage, spätestens 7 Tage vorher mitteilen. Sollten wir beispielsweise nicht wissen, dass in Ihre Wohnung ein Nachmieter eingezogen ist, würden die anfallenden Energiekosten weiterhin Ihnen berechnet.

2. Tarif wählen

In den meisten Fällen können Sie Ihren Energieliefervertrag in Ihr neues Zuhause mitnehmen. Bei Änderungen der bewohnten Fläche beraten wir Sie gerne zu einer Tarifänderung oder Anpassung der monatlichen Zahlungen.

 

Hinweis: Beim Stromlieferantenwechsel ist jetzt ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden möglich – vorausgesetzt, keine vertragliche Bindung steht dem entgegen. Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig.

 

Wichtig für den 24-Stunden-Wechsel: Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) Ihrer Verbrauchsstelle ist erforderlich. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung.

 

3. Einzug mitteilen

Teilen Sie uns bitte kurzfristig Ihren Einzugstermin mit. Sonst könnte zwischenzeitlich ein Zähler verblombt sein. Sollten Sie bei Ihrem Einzug verblombte Anlagen vorfinden, dürfen Sie diese nicht eigenmächtig in Betrieb nehmen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall und wir sind kurzfristig vor Ort, um Ihre Energieversorgung sicherzustellen.

Notieren Sie bitte am Tag des Einzugs den Zählerstand in Ihrer neuen Wohnung und teilen uns diesen mit.

 

Wichtig: Schließen Sie Ihren neuen Stromliefervertrag rechtzeitig vor Ihrem Einzug ab. Nur so ist ein reibungsloser Wechsel innerhalb eines Werktags möglich.

 

Hinweis: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel gilt ausschließlich für den Strombereich. Für Gaslieferverträge gelten weiterhin die bestehenden Regelungen.

 

4. Einziehen

Jetzt steht der Energieversorgung für Ihr Zuhause nichts mehr im Weg. Kontrollieren Sie vierteljährlich Ihre Verbräuche, in dem Sie die Zählerstände notieren. So können Sie rechtzeitig Ihre monatlichen Zahlungen anpassen.

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Kundenservice

Telefon: 05722 2807-555
E-Mail: kundenservice@swsl.de