Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der
- a) aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnutzer nach § 5 MsbG oder
- b) aufgrund einer Beauftragung durch den Anschlussnehmer nach § 6 MsbG im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zuständig ist.
Ansprechpartner
Netzzugang & Regulierung
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