Eingeschränkte Erreichbarkeit am 13. Mai 2026. An diesem Tag bleiben unsere Hauptgeschäftsstelle und die Kundencenter aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Die Störungsannahme und der Bereitschaftsdienst sind durchgängig unter der Rufnummer 05722 28070 erreichbar.
Gestalten Sie Ihre Energiewende. Mit Transparenz und Sicherheit.
Ihr Zugang zu klaren Informationen
Die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH veröffentlichen auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), der Gaszzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Angaben zur Struktur des Netzes, zu Netzentgelten und zur Absatzstruktur über die verschiedenen Netzebenen.
Ihr Ansprechpartner
Netzzugang / Regulierung
Grund- und Ersatzversorgung
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Messwesen
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag für Gas legt die Rechte und Pflichten eines unabhängigen Messstellenbetreibers fest, der für die Messung an Endverbraucheranlagen zuständig ist. Er gilt, wenn der Messstellenbetreiber nicht identisch mit dem Netzbetreiber ist und muss den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) entsprechen. Der Messstellenbetreiber kann vom Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer beauftragt werden.
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