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Ihr Zugang zu klaren Informationen

 

Die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH veröffentlichen auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), der Gaszzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) Angaben zur Struktur des Netzes, zu Netzentgelten und zur Absatzstruktur über die verschiedenen Netzebenen.

 

Ihr Ansprechpartner


Netzzugang / Regulierung

Detlef Schulte
Telefon: 05722 2807-942
E-Mail: d.schulte@swsl.de
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Netzanschluss

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Netzzugang

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Netzentgelte Gas

Grund- und Ersatzversorgung

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

 

Zu den Grundversorgern der Stadtwerke

Messwesen

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag für Gas legt die Rechte und Pflichten eines unabhängigen Messstellenbetreibers fest, der für die Messung an Endverbraucheranlagen zuständig ist. Er gilt, wenn der Messstellenbetreiber nicht identisch mit dem Netzbetreiber ist und muss den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) entsprechen. Der Messstellenbetreiber kann vom Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer beauftragt werden.

 

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