Vergleichen lohnt sich: Sparen durch Tarif- oder Anbieterwechsel
Gasanbieter wechseln – So geht’s
Grundsätzlich gilt: Der Gasanbieter, der die meisten Kunden vor Ort mit Gas versorgt, wird als „Grundversorger“ bezeichnet. Die meisten Haushalte befinden sich in dieser „Grundversorgung“, häufig mit höheren Preisen.
Mit einer Tarifumstellung von der GASGRUNDVERSORGUNG auf GASVARIO, spart man aktuell nicht nur 1,07 Cent brutto je verbrauchter Kilowattstunde, sondern zahlt bei gleichem Verbrauch sogar weniger als im Jahr 2024! Tarifwechselgebühren fallen hierfür nicht an.
Service-Hotline
Wir beraten Sie gerne unter der Servicenummer 05722 2807-555 oder persönlich in unseren Kundencentern.
Telefon: 05722 2807-555
E-Mail: kundenservice@swsl.de
- Mo. – Do.: 08.00 – 12.00 Uhr
- Mo. – Do.: 13.30 – 16.00 Uhr
- Freitags: 08.00 – 12.00 Uhr
In drei Schritten zum Lieferantenwechsel:
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1. Gasverbrauch ermitteln
- Die Angaben zum Gasverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
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2. Preise und Leistungen vergleichen
- Nutzen Sie Online-Tarifrechner, um Energielieferanten und Energiepreise schnell und übersichtlich zu vergleichen. Achten Sie auf Vertragslaufzeiten (kurz + flexibel/langfristig + sicher), Kündigungsfristen (z.B. bei Umzug/Preissteigerungen), Preisgarantien-/anpassungsklauseln, Zahlungsmodalitäten (z.B. Einzugsermächtigung, Vorkasse)
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3. Neuen Vertrag abschließen
- Die Angaben für Ihren neuen Vertrag finden Sie auf Ihrer letzten Gasabrechnung.
Als Ihr neuer Gaslieferant kümmern wir uns um alle Formalitäten wie Kündigung beim bisherigen Anbieter, Datenaustausch, Zählerablesung und Netzanmeldung – dazu benötigen wir lediglich eine Vollmacht. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss, und der Lieferantenwechsel dauert maximal drei Wochen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber.
Beachten Sie: Bei bestehender Vertragsbindung gelten die vereinbarten Kündigungsfristen, während ein Wechsel ohne Vertragsbindung innerhalb von 10 Tagen möglich ist.
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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Besuchen Sie unsere FAQ oder rufen Sie uns an
unter 05722 2807-555
Häufig gestellte Fragen (FAQs):
In der Regel übernimmt der neue Energielieferant die Kündigung des bestehenden Vertrags bei Ihrem bisherigen Lieferanten.
Haushaltskunden in der Grundversorgung können ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.
Kunden, die über einen Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung versorgt werden, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags einhalten.
Nein, die Versorgung mit Gas ist jederzeit durch die Ersatzversorgung sichergestellt. Selbst bei Verzögerungen im Lieferantenwechsel wird der Kunde ununterbrochen mit Energie beliefert.
Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) ist der Grundversorger verantwortlich.
Bei An- und Abmeldung benötigen wir den Aus- bzw. Einzugstermin, die Zählernummer, den Zählerstand, Ihre Bankverbindung sowie Angaben zum Vermieter oder zum Vor- bzw. Nachmieter. Bei einem Umzug benötigen wir zudem Ihre neue Adresse.
- Bei Auszug: Melden Sie Ihre Daten spätestens zwei Wochen nach dem Auszug, um Folgekosten zu vermeiden. Informieren Sie uns, damit kein Nachmieter auf Ihre Kosten versorgt wird.
- Bei Einzug: Melden Sie sich umgehend, um eine Verplombung der Zähler zu vermeiden. Bei verplombten Anlagen informieren Sie uns bitte, damit wir die Energieversorgung sicherstellen können.